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/ Verzeichnis der Informationen : www.wienburg.de/prozessbetrug
Die
Informationen zu diesen Themen stammen aus den Vorlesungen an der
Uni Münster im BGB / Schuldrecht und Strafrecht ( Strafrecht : Prof.
Ulrich Stein / BGB und Schuldrecht : Prof. Dr. Ingo Saenger
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Die Tat ist in Deutschland ein Vergehen
gem. § 263 StGB.
Prozessbetrug ist rechtlich das vorsätzliche Vorbringen
einer falschen Aussage durch eine Partei in
einem Gerichtsprozess.
Es ist dabei unerheblich, in welcher
Gerichtsbarkeit der Prozess stattfindet.
Die
so genannte prozessuale Wahrheitspflicht ergibt sich in Deutschland
aus § 138
ZPO.
Der
Prozessbetrug ist ein klassischer Dreiecksbetrug nach § 263
StGB, bei dem der getäuschte Spruchkörper
des Gerichts
(Richter) die Vermögensverfügung zu Lasten einer Partei
bzw. des Angeklagten durch das Urteil
vornimmt. Möglich ist
aber auch der Prozessbetrug mit Verfügung durch den Rechtspfleger
oder den
Gerichtsvollzieher. Insofern ist als Vermögensschaden
auch die konkrete Vermögensgefährdung ausreichend. Wegen
der mangelnden Prüfungspflicht im zivilprozessualen Mahnverfahren
ist dort nicht an einen Prozessbetrug zu denken. Dasselbe gilt für
ein Versäumnisurteil, da es dort nur auch die Schlüssigkeit
des Vorbringens ankommt, sich der
Richter also keine konkreten Gedanken
machen ob das Vorbringen wahrscheinlich ist, sondern eben nur schlüssig.
Der
versuchte Prozessbetrug beginnt mit dem Vorbringen der unwahren
Tatsachen.
Dabei muss sich
die Partei darüber bewusst sein,
dass die Tatsachen auch unwahr sind. Wird jedoch durch einen Zeugen
oder Sachverständigen bewusst eine falsche Aussage, ein falsches
Zeugnis bzw. eine falsche Urkunde oder ein falsches Gutachten vorgelegt,
um zugunsten einer Partei einen bestimmten Ausgang des Verfahrens
zu erreichen, ist tateinheitlich auch ggf. eine uneidliche Falschaussage,
ein Meineid, eine Urkundenfälschung oder eine Urkundenunterdrückung
gegeben. Denkbar ist auch die Anstiftung zu diesen Delikten, wenn
sie auf
Veranlassung einer Partei hin geschahen.
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In Kürze
mehr zu den allgemeinen Themen wie Schuldrecht und Strafrecht
BGB und STGB:
1.) Wenn ein Schuldner nicht zahlt ( oder einfach nicht will
) erlassen wir einen Mahnbescheid
2.) Dannach folgt der Vollstreckungsbescheid - Zwangsvollstreckung
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3.) Was ist Prozessbetrug - Wie bringe ich einen möglichen
Prozessbetrug eines Schuldners zur Anzeige
4.)
Was für Konsequenzen hat ein Prozessbetrug eines Schuldners -
Strafrechtliche Konsequenzen
5. ) Was für Konsequenzen hat ein Meineid eines Schuldners -
Strafrechtliche Konsequenzen
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