Internetadresse / Verzeichnis der Informationen : www.wienburg.de/prozessbetrug

Die Informationen zu diesen Themen stammen aus den Vorlesungen an der Uni Münster im BGB / Schuldrecht und Strafrecht ( Strafrecht : Prof. Ulrich Stein / BGB und Schuldrecht : Prof. Dr. Ingo Saenger

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Die Tat ist in Deutschland ein Vergehen gem. § 263 StGB.

Prozessbetrug ist rechtlich das vorsätzliche Vorbringen einer falschen Aussage durch eine Partei in
einem Gerichtsprozess. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gerichtsbarkeit der Prozess stattfindet.

Die so genannte prozessuale Wahrheitspflicht ergibt sich in Deutschland aus § 138 ZPO.

Der Prozessbetrug ist ein klassischer Dreiecksbetrug nach § 263 StGB, bei dem der getäuschte Spruchkörper
des Gerichts (Richter) die Vermögensverfügung zu Lasten einer Partei bzw. des Angeklagten durch das Urteil
vornimmt. Möglich ist aber auch der Prozessbetrug mit Verfügung durch den Rechtspfleger oder den
Gerichtsvollzieher. Insofern ist als Vermögensschaden auch die konkrete Vermögensgefährdung ausreichend. Wegen
der mangelnden Prüfungspflicht im zivilprozessualen Mahnverfahren ist dort nicht an einen Prozessbetrug zu denken. Dasselbe gilt für ein Versäumnisurteil, da es dort nur auch die Schlüssigkeit des Vorbringens ankommt, sich der
Richter also keine konkreten Gedanken machen ob das Vorbringen wahrscheinlich ist, sondern eben nur schlüssig.

Der versuchte Prozessbetrug beginnt mit dem Vorbringen der unwahren Tatsachen. Dabei muss sich
die Partei darüber bewusst sein, dass die Tatsachen auch unwahr sind. Wird jedoch durch einen Zeugen oder Sachverständigen bewusst eine falsche Aussage, ein falsches Zeugnis bzw. eine falsche Urkunde oder ein falsches Gutachten vorgelegt, um zugunsten einer Partei einen bestimmten Ausgang des Verfahrens zu erreichen, ist tateinheitlich auch ggf. eine uneidliche Falschaussage, ein Meineid, eine Urkundenfälschung oder eine Urkundenunterdrückung gegeben. Denkbar ist auch die Anstiftung zu diesen Delikten, wenn sie auf
Veranlassung einer Partei hin geschahen.

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In Kürze mehr zu den allgemeinen Themen wie Schuldrecht und Strafrecht BGB und STGB:


1.) Wenn ein Schuldner nicht zahlt ( oder einfach nicht will ) erlassen wir einen Mahnbescheid

2.) Dannach folgt der Vollstreckungsbescheid - Zwangsvollstreckung gegen Schuldner

3.) Was ist Prozessbetrug - Wie bringe ich einen möglichen Prozessbetrug eines Schuldners zur Anzeige

4.) Was für Konsequenzen hat ein Prozessbetrug eines Schuldners - Strafrechtliche Konsequenzen

5. ) Was für Konsequenzen hat ein Meineid eines Schuldners - Strafrechtliche Konsequenzen

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