Bei
dem Termin am LG Münster im Dezember 2008 versuchte
die Richterin den Kläger zu
überzeugen, dass es doch besser wäre eine Domain zu
kaufen, da die Klage
und die Erfolgs-aussichten sehr schlecht sind.
Dann fing die Richterin an einen Kaufpreis zu ermitteln...
Sie ermittelte : 5000,-- EUR als Preis für eine bestimmte
Internetdomain damit der Kläger etwas von dem
Termin am LG mit nach Hause nehmen kann :-)
Dieser Preis war dem Kläger zu teuer, er wollte viel
weniger bezahlen... nur der Beklagte als Vertreter des Eigentümers
ging nicht drauf
ein - schlecht gelaufen.
Und :
Der RA des Kläger zog die Klage zurück nachdem die
Erfolgsaussichten sich Richtung 0 bewegten weil er nach
Ansicht des Gerichts
den Falschen verklagt hat :---)
Schlecht gelaufen an diesem Tage für den Kläger und das
so kurz vor Weihnachten 2008 ...
|